Hintergrund & FAQ

Sommer im Quartier

ist 2022 die Plattform für Künstlerinnen und Künstler, die ihre Veranstaltungen mit gezielter Werbung in die Quartiere von Halle bringt. Denn auch wenn die Mittel in diesem Jahr geringer ausfallen, wollen wir alles aufbieten, um die Stadt im Sommer mit bunter Vielfalt, Kreativität und Lebendigkeit zu erfüllen!

FAQ

Ein Veranstaltungsantrag ist notwendig wenn:

  • die Veranstaltung auf Plätzen, Straßen, Wegen stattfinden soll, die der Stadt gehören.
  • eine Open-Air-Veranstaltung mit Beschallungstechnik stattfindet (sowohl auf Flächen der Stadt als auch auf anderen Flächen, z.B. von Vereinen)
  • die Veranstaltung auf Grünflächen stattfinden soll, die der Stadt gehören (hierzu zählen auch Spielplätze, Plätze und Wege innerhalb von Grünflächen und Parks)

  • Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin

  • Basisantrag (Formular 321-03): Die allgemeinen Seiten 1 – 3 müssen immer ausgefüllt werden. 
  • Lageplan mit konkreter Einzeichnung der genutzten Fläche und Angabe in m² 
  • Anlage 1: Bei Beschallung, also mit Musikanlage (bei rein akustischer Musik ist die Anlage nicht notwendig). Vereine verwenden Formular 1b, allen anderen Formular 1a.
  • Anlage 2: nur notwendig beim Ausschank alkoholischer Getränke gegen Entgelt
  • Anlage 3: gilt nur für Veranstaltungen auf dem Marktplatz. Hier könnte ein Trinkwasseranschluss und ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt werden
  • Anlage 4: Gilt, wenn Straßensperrungen notwendig sind (z.B. bei Straßenfesten). Hier muss eine Verkehrstechnikfirma einen Verkehrszeichenplan erstellen (Umleitungsplanung, Aufstellen und Entfernen der Beschilderung). Dies ist mit Kosten verbunden.
  • Anlage 5: Gilt nur bei Märkten, Messen u.ä. gewerbsmäßigen Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
  • Anlage 6: Gilt nur wenn „„Fliegenden Bauten“ errichtet werden, also nicht ortsfeste Bühnen, Festzelte und Bühnenüberdachungen für Konzerte
  • Anlage 7: Gilt für die Nutzung öffentlicher Grünflächen und Plätze
  • Anlage 8: Betrifft die Errichtung einer Anlage zur Versorgung mit Frischwasser

Nein, 2022 nicht. Deshalb können Kosten zur Nutzung von Flächen anfallen.

Der Antrag wird per E-Mail bei Veranstalterservice@halle.de eingereicht oder per Post an 

Veranstalterservice der Stadt Halle (Saale)
Christian-Wolff-Str. 2
06108 Halle

Der Veranstalterservice der Stadt Halle ist unter der Telefonnummer 0345-221-1361 zu erreichen.


Das war der Sommer im Quartier 2021:

Gestartet war Sommer im Quartier als Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes „Kultursommer 2021 – Mit Kunst und Kultur zurück in die Städte“

Die Coronapandemie hatte seit März 2020 öffentliche Kunst- und Kulturerlebnisse stark eingeschränkt, in den digitalen Raum verbannt oder komplett verhindert. Das Programm hat das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die Öffentlichkeit zurück geholt. Unter Berücksichtigung der geltenden Eindämmungsverordnungen fanden z.B. Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen wieder statt. Künstlerische Arbeiten, die während des Lockdown entstanden waren, konnten der Öffentlichkeit präsentiert werden. Gemeinsames Erleben von Kunst und Kultur sowie Begegnungen zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum waren wieder möglich.

Die Förderung kam insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteur*innen und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugute.

Antragsberechtigt waren kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm war, dass die Antragsteller*innen neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzten. Regelmäßig stattfindende Festivals, wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste, konnten nicht gefördert werden, jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden.

Das Projekt „Sommer im Quartier 2021“ wurde im Kultursommer 2021 durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert.