Kultur und Kunst in allen Stadtteilen, überwiegend unter freiem Himmel, in kleinen Formaten, mit regionalen Künstler*innen und mit einer Fülle ganz unterschiedlicher Angebote – das ist Sommer im Quartier. Ob Konzert, Tanz, Poetry Slam, Rapworkshop Theaterabend, Lesung, Film, Ausstellungsprojekt oder das Angebot, bei Workshop oder Performance selbst aktiv zu werden – mit Sommer im Quartier kommt die Kultur an Orte in der ganzen Stadt.

Kultur erleben in allen
Stadtteilen!

Kultur im
Angebot

Auf dem Kultur-Marktplatz holt ihr euch die Kunst ins Quartier! Ob Solo-Konzert im Vorgarten oder ein Quartett im Hinterhof vom Wohnblock; Autoren-Lesung oder DJane im Hof. Hier bucht ihr aus einer zahlreichen Auswahl von Kunst- und Kulturangebote, was euch gefällt!

STÖBERN & BUCHEN

 

FAQ

Ein Veranstaltungsantrag ist notwendig wenn:

  • die Veranstaltung auf Plätzen, Straßen, Wegen stattfinden soll, die der Stadt gehören.
  • eine Open-Air-Veranstaltung mit Beschallungstechnik stattfindet (sowohl auf Flächen der Stadt als auch auf anderen Flächen, z.B. von Vereinen)
  • die Veranstaltung auf Grünflächen stattfinden soll, die der Stadt gehören (hierzu zählen auch Spielplätze, Plätze und Wege innerhalb von Grünflächen und Parks)

  • Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin

  • Basisantrag (Formular 321-03): Die allgemeinen Seiten 1 – 3 müssen immer ausgefüllt werden. 
  • Lageplan mit konkreter Einzeichnung der genutzten Fläche und Angabe in m² 
  • Anlage 1: Bei Beschallung, also mit Musikanlage (bei rein akustischer Musik ist die Anlage nicht notwendig). Vereine verwenden Formular 1b, allen anderen Formular 1a.
  • Anlage 2: nur notwendig beim Ausschank alkoholischer Getränke gegen Entgelt
  • Anlage 3: gilt nur für Veranstaltungen auf dem Marktplatz. Hier könnte ein Trinkwasseranschluss und ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt werden
  • Anlage 4: Gilt, wenn Straßensperrungen notwendig sind (z.B. bei Straßenfesten). Hier muss eine Verkehrstechnikfirma einen Verkehrszeichenplan erstellen (Umleitungsplanung, Aufstellen und Entfernen der Beschilderung). Dies ist mit Kosten verbunden.
  • Anlage 5: Gilt nur bei Märkten, Messen u.ä. gewerbsmäßigen Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
  • Anlage 6: Gilt nur wenn „„Fliegenden Bauten“ errichtet werden, also nicht ortsfeste Bühnen, Festzelte und Bühnenüberdachungen für Konzerte
  • Anlage 7: Gilt für die Nutzung öffentlicher Grünflächen und Plätze
  • Anlage 8: Betrifft die Errichtung einer Anlage zur Versorgung mit Frischwasser

Nein, 2022 nicht. Deshalb können Kosten zur Nutzung von Flächen anfallen.

Der Antrag wird per E-Mail bei Veranstalterservice@halle.de eingereicht oder per Post an 

Veranstalterservice der Stadt Halle (Saale)
Christian-Wolff-Str. 2
06108 Halle

Der Veranstalterservice der Stadt Halle ist unter der Telefonnummer 0345-221-1361 zu erreichen.